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Homepage-Tagesordnung

Auszug aus der Vereinssatzung:

§ 7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Ordentliche Mitgliederversammlung
Sie findet im 1. Quartal eines jeden Jahres statt. Die Einladung hat drei Wochen vorher zu erfolgen.
Sie gilt mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid als
vollzogen. Mit der Einladung ist die Tagesordnung bekanntzugeben. Punkte der Tagesordnung sind in
der Regel:
a) Berichte des geschäftsführenden Vorstandes und der Kassenprüfer,
b) Entlastung des Vorstandes,
c) Neuwahlen,
d) Genehmigung des Haushaltsplanes,
e) Anträge (Diese müssen schriftlich zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung demgeschäftsführenden Vorstand vorliegen).

Stimmberechtigt ist jedes Vereinsmitglied vom vollendeten 14. Lebensjahr an. Wählbar ist jedes stimmberechtigte Mitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Zur Beschlußfassung ist die Mehrheit der zum Zeitpunkt der Abstimmung anwesenden Stimmberechtigten erforderlich, es sei denn, diese Satzung sieht für Einzelfälle eine höhere Mehrheit vor. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Mehrheit der Stimmen des geschäftsführenden Vorstandes. Über die Art der Abstimmung (Handzeichen oder geheim) muß auf Antrag abgestimmt werden. Beschlüsse, durch welche die Satzung oder der Zweck abgeändert werden, dürfen nur auf der Mitgliederversammlung gefaßt werden und bedürfen einer 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Inhalt der vorgesehenen Änderung ist zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zu veröffentlichen.
Die Beschlüsse werden von der/dem Vorsitzende/n und von dem/der 1. Geschäftsführer/in unterzeichnet. […]“