Beitragsordnung

Satzungsgemäß (gem. §5) hat der Vorstand die Mitgliedsbeiträge und die Aufnahmegebühr beschlossen. Diese wurden in einer Beitragsordnung festgehalten.

Die schriftliche Beitrittserklärung finden Sie stets unter Downloads. Alternativ können Sie unter Vereinsbeitritt digital einen Antrag stellen.

Hier finden Sie die aktuelle Beitragsordnung gültig ab 01. Januar 2023:

Der Mitgliedsbeitrag wird vierteljährlich per Bankeinzug eingezogen. Bei Nichtteilnahme am Einzugsverfahren berechnen wir pro Mitglied im Quartal zusätzlich 4,00 € Gebühren.

Bei Nichtbegleichung der fälligen Beitragsforderung fällt je Mahnung eine Mahn- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € an. Bei Überweisung auf ein Vereinskonto sind der Name des Vereinsmitglieds und der Zahlungszeitraum anzugeben. Die Gutschrift muss bis zu Beginn des 2. Monats eines Quartals auf dem Vereinskonto erfolgt sein.

Mitglieder die der Beitragsverpflichtung trotz Zahlungserinnerung nicht nachkommen, können nach §4 der Satzung aus dem Verein ausgeschlossen werden.

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